Deshalb an der Stelle nur das Wichtigste:
Bei dem Besuch meiner Praxis gelten folgende Regeln (Hygienekonzept):
- Es gilt generell die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen
- Beim Betreten des Gebäudes, im Treppenhaus und bis zur Erreichung des Sitzplatzes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen (keine Pflicht)
- Vor dem Betreten des Praxisraums müssen die Hände desinfiziert werden
- Patientinnen und Patienten mit Covid-Symptomen oder nicht abgeklärten Infektionen der Atemwege oder Fieber dürfen sich nach wie vor in der Praxis nicht aufhalten oder müssen den Mundschutz tragen
- Alle Besucher der Praxis werden dokumentiert, damit Infektionsketten ggf. zurückverfolgt werden können
- Therapietermine werden so vergeben, dass sich Patienten nicht begegnen und genügend Zeit für Raumlüftung bleibt
- Alle Räume werden regelmäßig gelüftet
- Alle Räume werden arbeitstäglich und bei Bedarf sofort gereinigt
- Möbel und Flächen mit potenziell infektiösem Material werden nach jeder Sitzung desinfiziert
- Abfälle werden nicht umgefüllt und verschlossen über Hausmüll entsorgt
Wichtige Information zu Impfungen:
Gemäß § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist, werden hiermit alle Schutzimpfungen nach den jeweils gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut öffentlich empfohlen. Nachzulesen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html