Deshalb an der Stelle nur das Wichtigste:
Bei dem Besuch meiner Praxis gelten folgende Regeln (Hygienekonzept):

  • Es gilt generell die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Beim Betreten des Gebäudes, im Treppenhaus und bis zur Erreichung des Sitzplatzes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen (keine Pflicht)
  • Vor dem Betreten des Praxisraums müssen die Hände desinfiziert werden
  • Patientinnen und Patienten mit Covid-Symptomen oder nicht abgeklärten Infektionen der Atemwege oder Fieber dürfen sich nach wie vor in der Praxis nicht aufhalten oder müssen den Mundschutz tragen
  • Alle Besucher der Praxis werden dokumentiert, damit Infektionsketten ggf. zurückverfolgt werden können
  • Therapietermine werden so vergeben, dass sich Patienten nicht begegnen und genügend Zeit für Raumlüftung bleibt
  • Alle Räume werden regelmäßig gelüftet
  • Alle Räume werden arbeitstäglich und bei Bedarf sofort gereinigt
  • Möbel und Flächen mit potenziell infektiösem Material werden nach jeder Sitzung desinfiziert
  • Abfälle werden nicht umgefüllt und verschlossen über Hausmüll entsorgt



Wichtige Information zu Impfungen:

Gemäß § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist, werden hiermit alle Schutzimpfungen nach den jeweils gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut öffentlich empfohlen. Nachzulesen unter:

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html


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